ist gar nicht so schwierig, sich über das urteil zu informieren:
ZitatFrankfurt am Main - Aus dem Kinostart des Kannibalen-Films "Rohtenburg" am 9. März wird erst einmal nichts. Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschied heute, dass die Persönlichkeitsrechte des realen "Kannibalen von Rotenburg" schwerer wögen als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines unterhaltenden Horrorfilms machen lassen muss, so das Gericht in seiner Begründung.
[url=http://www.spiegel.de/kultur/kino/0,1518,404055,00.html]ausführlich auf spiegel.de[/url]